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AGB

Nachfolgend finden sich alle Recht und Nachweise zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Prof. Lauermann Design GmbH

Allgemeines
1. Für an die Firma Prof. Lauermann Design GmbH (nachstehend „PLD“ genannt) erteilten Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Hiervon abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn sie von PLD ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch bei kurzfristig auszuführenden Aufträgen, die von PLD üblicherweise nicht ausdrücklich oder schriftlich bestätigt werden, soweit diese Bedingungen dem Besteller aufgrund früherer Geschäftsbeziehungen bekannt sind oder bekannt sein müssen.

Angebote

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die dem Angebot und der Auftragsbestätigung beigefügten Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben oder sonstige technische Daten, Muster, Vorlagen, Vorschriften und Andrucke sind unverbindlich, soweit sie nicht aus¬drücklich als verbindlich bezeichnet sind.

III. Auftragserteilung, Lieferumfang

1. Für die Art und den Umfang unserer Verpflichtungen sind ausschließlich unsere Auftragsbestätigungen maßgebend. Dies gilt auch bei Bezugnahme auf die Bestellung.
Für unsere Geschäftsbereiche gilt folgende Besonderheit: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
2. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf Verbesserungen der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, behält sich PLD vor, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

Lieferfrist

1. Die Lieferzeiten richten sich nach Art und Umfang der Bestellung.
2. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen und Daten (in für uns geeigneter Form und Formatierung), Genehmigungen und Freigaben. Die Einhaltung der Fristen setzt voraus, dass der Besteller seinen Mitwirkungspflichten pünktlich nachgekommen ist. Sind Anzahlungen vereinbart worden, so beginnt die Lieferfrist frühestens mit Eingang dieser Zahlungen. Genannte Lieferfristen gelten generell als circa-Termine.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
4. PLD haftet nicht für unverschuldete Ereignisse, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Vorlieferanten wegen solcher Einschränkungen dort. Dauern diese Ereignisse länger als 6 Monate, ist PLD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt PLD aus den vorgenannten Gründen vom Vertrag zurück, sind Schadensersatzansprüche für beide Seiten ausgeschlossen.
5. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der vorgenannten Gründe.
6. Teillieferungen sind innerhalb von PLD angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
7. Im Falle einer Terminüberschreitung hat der Besteller PLD eine angemessene Nachfrist zu setzen.
8. Etwaige Schadensersatzforderungen sind auf den Auftragswert begrenzt.

Verpackung und Versand

Die Verpackungs- und Versandkosten trägt der Besteller. Sie werden von PLD gesondert in Rechnung gestellt. Eine Rücknahme der Verpackungen erfolgt nicht bzw. nur bei entsprechender Vereinbarung.

Abnahme, Gefahrübergang und Versand

1. Ohne ausdrückliche abweichende Regelung erfolgt die Lieferung ab Werk von PLD in Detmold.
Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort abzunehmen.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald das Produkt an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von PLD verlassen hat.
2. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Auf Wunsch des Bestellers werden wir die Transporte auf seine Kosten versichern.
3. Nimmt der Besteller den Kaufgegenstand nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige oder einer sonstigen Mitteilung von der Fertigstellung ab, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Besteller über. PLD ist nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert.

VII. Preise

1. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer, diese wird zusätzlich berechnet. Die Preise gelten ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein und erlangen Verbindlichkeit mit unserer Auftragsbestätigung.
2. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich mit der ältesten Verbindlichkeit verrechnet.
3. Die genannten Preise gelten für geschlossene Fertigung und komplette Abnahme, vorher vereinbarte Teillieferungen ausgenommen. Sofern Teillieferungen nachträglich vereinbart werden, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert berechnet.
4. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedruck, Muster, Formen, Werkzeuge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

VIII. Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen werden nur durch uns gestellt und sind ausschließlich an uns zu zahlen.
2. Unsere Rechnungen werden sofort nach Rechnungseingang fällig. Bei speziellen Anfertigungen sind mind. 50 % des Auftragswertes (zuzüglich Mehrwertsteuer) sofort bei Auftragserteilung zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden unbeschadet weitergehender Rechte nach entsprechender Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundesbank berechnet.
4. Die nicht rechtzeitige Zahlung einer Lieferung oder begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers können wir zum Anlass nehmen, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen nur gegen Barkasse zu erbringen.
5. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, er kann gegenüber unseren Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Beanstandungen

1. Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabeerklärung auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel sind innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, zu rügen.
3. Innerhalb dieses Zeitraums hat der Besteller lediglich einen Anspruch auf Nachbesserung. Kann PLD einen Mangel nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche nicht zumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen.
4. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
5. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet PLD nur in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigten nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.
7. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

Druckvorlagen, Entwürfe, Werkzeuge

1. Für die Prüfung und Beachtung von Rechten Dritter, insbesondere von Schutzrechten, sowie des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen, ist der Besteller alleine verantwortlich. Jegliche Haftung von uns ist ausgeschlossen.
2. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigungen in jeglichem Ver¬fahren und zu jeglichem Verwendungszweck an unseren eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt uns. Alle Zeichnungen, Vorschläge und Angaben sind geistiges Eigentum der Prof. Lauermann Design GmbH. Eine werbliche/kommerzielle Nutzung ist nur unter dem Vorbehalt aller Rechte und nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung und Zahlung einer Nutzungsgebühr gestattet.
3. Lithographien, Kopiervorlagen (Negative und Diapositive), Klischees, Werkzeuge, Formen und alle für die Fertigung erforderlichen Hilfsmittel bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
4. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Für die Ware, die vom Auftraggeber beigestellt wird, wird keinerlei Haftung übernommen.

Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Anderen aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen Eigentum von PLD. Der Besteller darf die gelieferten Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller PLD unverzüglich zu unterrichten und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von PLD erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. sonstige Dritte sind auf das Eigentum von PLD hinzuweisen.
2. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die Ansprüche des Bestellers aus der weiter Veräußerung der Ware tritt der Besteller bereits jetzt an PLD ab. Der Besteller ist jedoch zur Einziehung der Forderung berechtigt.

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht

1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Detmold, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch bei Wechseln und Schecks, ist Detmold.
2. Unter Ausschluss der Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

XIII. Sonstiges

1. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Änderungen oder Ergänzungen jeglichen Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Sollte eine Bestimmung des abgeschlossenen Vertrages ungültig oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Parteien sind verpflichtet, eine dem Sinn und Zweck der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung entsprechende Vereinbarung zu treffen. Lässt sich eine solche nicht finden, so gilt die gesetzliche Regelung.
Detmold, den 26.01.2006

Prof. Lauermann Design GmbH
Rödlinghauser Str. 10
32760 Detmold